Sobald Sie sich für eine Unterstützung durch Persönliche Assistenz entschieden haben, sind noch einige Fragen zu klären. Zunächst sollten Sie sich überlegen, ob Sie Kund*in eines Assistenzdienstes sein wollen und sich über das Dienstleistungsmodell dessen Dienste einkaufen wollen. Alternativ können Sie auch selbst als Arbeitgeber für Ihre Assistenzkräfte agieren (Arbeitgebermodell). An dieser Stelle wollen wir kurz die Vor- und Nachteile beider Modelle aufzeigen:
Organisation im Dienstleistungsmodell
Bei diesem Modell erledigt ein Assistenzdienst folgende Aufgaben für Sie:
• Beantragung des Persönlichen Budgets und Ermittlung des Umfangs der benötigten Unterstützung bei und mit den Kostenträgern.
• Kommunikation mit den Trägern vom Antrag bis zur praktischen Tätigkeit.
• Mit Ihnen zusammen suchen wir die passende Assistenzkraft und Sie wählen die Person ihres Vertrauens aus. Denn da Sie mit Ihrer Assistenz den Alltag verbringen, sollen Sie auch das letzte Wort bei der Auswahl Ihrer Assistenz haben.
• Komplette Dienstplanung bis hin zur Stunden- und Lohnabrechnung Ihrer Assistenz.
• Ihre Vorteile sind erhebliche Einsparungen an Zeit und Aufwand, die Sie für Ihre Freizeitaktivitäten nutzen können.
Als unsere Kundin oder unser Kunde brauchen Sie sich um all diese Dinge nicht mehr zu kümmern. Wir stehen Ihnen von Anfang an mit Rat und Tat zur Seite und wickeln alle oben genannten Punkte nach Ihren Vorgaben für Sie ab. Ihre Assistent*innen sind bei uns angestellt und wir stellen Ihnen die geleistete Arbeitszeit einfach in Rechnung.
Organisation im Arbeitgebermodell
Beim Arbeitgebermodell stehen Ihre Selbstbestimmtheit, aber auch Ihre Eigenverantwortung im Vordergrund. Sie agieren hierbei selbst als Arbeitgeber*in, Ihre Assistenzkräfte sind bei Ihnen angestellt und Sie erledigen alle anfallenden Verwaltungsarbeiten selbst. Diese Aufgaben kommen dann auf Sie zu:
• Alle oben genannten Aufgaben müssen Sie selbst erledigen.
• Meldung beim Finanzamt, evtl. Anmeldung eines Gewerbes
• Meldewesen und Zahlungsabwicklung (Krankenkassen, Finanzamt, etc.)
• Klärung sämtlicher Fragen und Probleme bei der Zusammenarbeit
• Aussprechen von Kündigungen
• Führen von Prozessen bei Rechtstreitigkeiten
Wenn Sie dieses Modell bevorzugen, in bestimmten Bereichen aber dennoch Unterstützung benötigen, bieten wir Ihnen hier gerne eine punktuelle Zusammenarbeit an. Zunächst beraten wir Sie allgemein zu diesen Modellen und erarbeiten dann gemeinsam mit Ihnen die Umsetzung Ihrer konkreten Wünsche, ganz egal, um welchen Umfang es sich dabei handelt.
er ob Sie die Assistenz über das (trägerübergreifende) Persönliche Budget finanzieren möchten. Auch hier Beraten wir Sie gerne umfassend zu allen Fragen.
Private Finanzierung
Assistenz ist eine Dienstleistung. Sofern Sie sich die Assistenz privat nicht leisten können, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit – besser gesagt das Recht dazu – das (trägerübergreifende) Persönliche Budget zu beantragen.
Finanzierung über das (trägerübergreifende) Persönliche Budget
Seit dem 1. Januar 2008 haben behinderte und pflegebedürftige Menschen ein Recht auf Rehabilitations- und Pflegeleistungen (§ 17 Abs. 6 SGB IX und § 35a SGB XI). Diese Leistungen werden über das (trägerübergreifende) Persönliche Budget zur Verfügung gestellt. Das (trägerübergreifende) Persönliche Budget ist eine bedarfsdeckende Geldleistung eines oder mehrerer Träger. Obwohl es jedem behinderten, pflegebedürftigen und auch nur von Behinderung bedrohtem Menschen per Gesetz zusteht, muss es beantragt werden.
Um das Persönliche Budget zu erhalten, werden folgende Schritte durchlaufen:
- Schritt 1: Antragstellung - Der Antrag wird bei einem der genannten Träger oder den gemeinsamen Servicestellen eingereicht.
- Schritt 2: Prüfung - Der zuständige Leistungsträger prüft, ob überhaupt ein Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe nach den aktuellen Gesetzen besteht. Besteht ein Anspruch, erfolgt die Bedarfsermittlung durch den Leistungsträger. Gemeinsam mit dem Budgetberechtigten wird geklärt, welche Hilfe benötigt wird, welche Leistungen im Rahmen des Persönlichen Budgets erbracht werden können und welche Kosten voraussichtlich entstehen werden.
- Schritt 3: Zielvereinbarung - Sobald der Bedarf festgestellt ist, schließen der beauftragte Träger und der Budgetberechtigte einen für beide Seiten rechtlich bindenden Vertrag. Diese sogenannte Zielvereinbarung ist Grundlage des Bewilligungsbescheids. Sie beinhaltet die Einzelheiten zum individuellen Förder- und Leistungsplan, Regelungen zum Nachweis der zweckentsprechenden Verwendung der Leistung und Maßstäbe für die Qualitätssicherung der Leistungen.
- Schritt 4: Zahlung des Budgets - Nach der Bewilligung wird das Persönliche Budget
als monatliche Geldleistung auf das Konto des Berechtigten ausgezahlt. Hiermit kann sich die/der Budgetnehmer*in selbstbestimmt bei jedem auf dem Markt verfügbaren Anbieter (wie zum Beispiel bei den Assistenzdiensten Deutschland) die benötigten Dienstleistungen einzukaufen.
Weitere Antworten auf häufige Fragen erhalten Sie in dieser Broschüre vom Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen.
Wenn Sie unsere langjährige Erfahrung in diesem Bereich nutzen möchten, erläutern Ihnen unsere ausgebildeten Budgetberater*innen gerne alle Details zum (trägerübergreifenden) Persönlichen Budget, besprechen mit Ihnen die Bedingungen, die zur Beantragung erfüllt sein müssen und erarbeiten mit Ihnen gemeinsam den Hilfebedarf für den Antrag. Auf Wunsch übernehmen wir die Kommunikation mit den Leistungsträgern und unterstützen Sie auch nach der Bewilligung bei allen Fragen oder Problemen. Weiterhin beraten wir Sie auch zu Leistungen der Pflegeversicherung, beantragen Pflegegrade oder Höherstufungen. Kurz gesagt: Wir verhelfen Ihnen zu allen Leistungen, die Ihnen zustehen und unterstützen Sie, solange Sie möchten.